Die Quote – Henne oder Ei?

Das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG2) von Justizministerin Lambrecht und Familienministerin Giffey-Lange war lange Zeit nur ein Entwurf. Dieses Gesetz wird jetzt endlich durchgesetzt und damit einhergehend wird die Quote der Frauen in deutschen Chefetagen steigen. Denn künftig muss in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mindestens eine Frau sitzen. Dies tritt laut dem Frauenministerium auf 70 Unternehmen zu, von denen knapp 30 Unternehmen noch keine Frau im Vorstand haben. Nach Zahlen der Allbright-Stiftung in einer jüngst publizierten Studie liegt der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30 Unternehmen bei 12,8 Prozent. Betrachtet man die 160 größten, an der Frankfurter Börse notierten Firmen, liegt die Quote sogar nur bei zehn Prozent.

Die Zahlen für Unternehmen in Familienbesitz führten bei der Allbright-Stiftung zum Slogan: „Traditionsbewusst, aber frauenarm“, denn wir sprechen über eine Frauenquote von nur fünf Prozent.

Die USA gilt als Vorreiter

Demgegenüber sitzen in 47 Prozent der Top-Firmen in den USA Frauen im Vorstand. 13 Prozent der 30 größten Firmen in Deutschland weisen zwei Frauen im Vorstand auf. In den USA hingegen sind es 97 Prozent der Firmen und in unserem Nachbarland Frankreich 87 Prozent. Ist Deutschland mit der Einführung des Führungspositionen-Gesetz auf dem richtigen Weg? Das große Ziel in Deutschlands Unternehmen muss die Repräsentanz von Vielfalt sein, weder das Geschlecht noch Alter und Herkunft oder die soziale Prägung dürfen ausschlaggebend für die Besetzung von Führungspositionen sein. Es soll vor allem um Können, Leistung, Persönlichkeit, Talent und Erfahrung gehen und gelebte Chancengleichheit.

Soweit die Theorie, die durch das Grundgesetz und das Gleichheitsgebot unterstützt und eingefordert wird. Die oben genannten Zahlen belegen leider, dass gutes Zureden an die Adresse der Wirtschaft keine Veränderung bewirkt. Auch die seit 2016 schon eingeführte Quote von 30 Prozent für den Frauenanteil in Aufsichtsräten hatte keinen Einfluss auf eine andere Besetzungsstruktur in den Führungsgremien der Wirtschaft. Insofern ist das FüPoG2 die zwangsläufige Konsequenz zur Umsetzung von Chancengleichheit. Immer mehr Frauen sind besser ausgebildet als Männer, man schaue sich nur die Abschlussnoten an den Universitäten und die Anzahl der Promotionen von Frauen an: Sie können und sie wollen mehr Verantwortung übernehmen. Es fehlt zwar jeglicher Beweis dafür, dass mehr Frauen in Führungsverantwortung die Unternehmen erfolgreicher machen, aber ist dies ja kein Gegenargument für eine wirksame Gleichberechtigung. Es geht schlichtweg um die Herstellung von Chancengleichheit als gelebte Normalität.