In der aktuellen Ausgabe des BVMW Magazins „Der Mittelstand“ hat Annette Näher einen Artikel zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie geschrieben.

Die Kernpunkte im Überblick:

  • Auskunftsrechte: Jeder Mitarbeitende kann Vergleichsentgelte erfragen – Antwortfrist: 2 Monate. Geheimhaltungsklauseln? Ungültig!
  • Berichtspflicht ab 100 MA: Erster Report ab Juni 2027 (Datenbasis 2026!), offenzulegen sind 7 Kennzahlen. Ab 250 MA gilt eine jährliche Berichtspflicht.
  • Bei Gender Pay Gap >5%: Pflicht zur Entgeltbewertung – sonst Bußgelder, Nachzahlungen, Ausschluss von Ausschreibungen. Beweislastumkehr beim Arbeitgeber!
  • Bewerbungsprozess: Gehaltsspanne vorab nennen, keine Fragen zum Vor-Gehalt. Geschlechtsneutrale Kriterien (Kompetenz, Belastung, Verantwortung, Bedingungen) dokumentieren

Mehr Details und Praxis-Tipps? Lesen Sie hier mehr zur Entgelttransparenzrichtlinie_Artikel im Mittelstandsmagazin