Entgelttransparenz in der Praxis: Die EU-Richtlinie verstehen und umsetzen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, faire und geschlechtsneutrale Vergütungssysteme sicherzustellen – vom Bewerbungsprozess bis zur internen Gehaltsstruktur. Wer jetzt handelt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch Vertrauen, Motivation und Arbeitgeberattraktivität.

Inhalt

Entgelttransparenz im Bewerbungsprozess

  • Transparenzpflichten vor dem Vorstellungsgespräch
  • Verbot von Fragen zu bisherigem Entgelt
  • Sicherstellung diskriminierungsfreier Einstellungsverfahren

Vergütungsstrategie und -struktur im Unternehmen 

  • Objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für Gehälter und Gehaltsentwicklungen
  • Gehaltsgruppen für gleiche und gleichwertige Arbeit
  • Bewertungskriterien für unterschiedliche Funktionen
  • Auswertung von Gehältern nach Geschlecht
  • Analyse bereinigter Gender-Pay-Gaps

Individueller Auskunftsanspruch

  • Schriftliche Auskunft über Vergleichsentgelt in der Gruppe gleichwertiger Arbeit
  • Interne Information der Belegschaft über Verfahren, Ansprechpartner und Regelungen
  • Veröffentlichung geschlechtsspezifischer Vergütungsdaten im Unternehmen

Umgang mit Lohngefälle über 5%

  • Gemeinsame Entgeltbewertung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung
  • Korrekturmaßnahmen und Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle

Rechtsdurchsetzung, Beweislastumkehr und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.

Ziele

  • Klarheit über Pflichten und Handlungsspielräume der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Praxiswissen für rechtssichere und faire Vergütungssysteme
  • Sicherheit bei Umsetzung von Recruiting-, Gehalts- und Auskunftsprozessen
  • Gestärkte Transparenz, Glaubwürdigkeit und Arbeitgeberattraktivität

Zielgruppe

  • Personalleitungen
  • HR-Manager*innen
  • Personalreferent*innen
  • HR Business Partner

22. April 2026 | 08:30 Uhr

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